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Gesetzlich festgelegte Prüfung von allen Ultrakurzpuls-Laseranlagen in Deutschland, gültig ab 2022

Alle Laseranlagen müssen seit dem 1.1.2022 den Behörden gemeldet werden, wenn die Lasereinrichtungen im Worst Case eine Bestrahlungsstärke von  10^13 W/cm² oder mehr erreicht oder eine Ortsdosisleistung im Abstand von 10 cm vom Laserfokus von mehr als 1 µSv/h erzeugen könnte. Für die Messungen und Berechnungen ist die kritischste Situation zu bewerten. In der Regel ist es die Nutzung der größten Laserleistung bei kleinster Fokusfläche.
Die Bedingungen zur Registrierung gelten für Industrieanlagen, Forschungsaufbauten, zeitlich befristeten Versuchsaufbauten und importierten Lasereinrichtungen. Die Laseranlage bzw. der Laseraufbau muss selbständig vom Betreiber und nicht vom Hersteller oder Lieferant den Behörden gemeldet werden.

Sachverständige, die die Prüfung durchführen dürfen, können Sie erfragen unter Mail: dittmar-transfer@t-online.de

Die offiziellen "Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen..." vom 19.10.2021 beinhalten
a) die Bedingungen für den anzeige- und genehmigungsfreien Betrieb,
b) die einzureichenden Dokumente für die Anzeige des Betriebes einer Laseranlage bei den Behörden,
c) das Genehmigungsverfahren (umfangreicher als das Anzeigeverfahren).

Quelle: Gemeinsames Ministerialblatt,
Ausgabe Nr. 05-06 / 2022, Seite 105:
RdSchr. v. 15.12.21, Vollzug des Strahlenschutzrechts; Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

https://www.beuth.de/de/verwaltungsvorschrift/strlschionlaseranlpruefanfvv/352428955
Ausnahme:
Das Strahlenschutzgesetz ist nicht wirksam, wenn die Laseranlage keine Photonen oberhalb einer Energie von 4,99 keV erzeugt, siehe §5, Absatz 2 StrlSchG. Schlussfolgerung: UKP-Lasereinrichtungen müssen nicht angemeldet werden, wenn ihr Photonenspektrum die 5keV-Grenze nicht überschreitet. Das kommt häufig vor bei grüner und blauer Laserstrahlung.   Nachweis: Die Photonenenergie wird mit einem kalibrierten Spektro-Dosimeter gemessen.
Ausleihe oder Kauf eines Spektro-Dosimeters unter Mail: dittmar-transfer@t-online.de


Lehrgänge für die Fachkunde beim Strahlenschutz an UKP-Lasereinrichtungen: 

Deutschland: Mittweida, Esslingen und Essen.

Technische Akademie Esslingen in 73760 Ostfildern: 14.5.2024 bis 15.5.2024
Anmeldung:
https://www.tae.de/weiterbildung/maschinenbau-anlagen-geraete/betriebssicherheit-von-maschinen-anlagen/fachkunde-im-strahlenschutz-beim-betrieb-von-laserbearbeitungsmaschinen/?dep=112

SLG Akademie und Hochschule Mittweida: 09648 Mittweida und 09232 Hartmannsdorf: 24.9. bis 25.9.2024
Anmeldung: https://www.slg-akademie.de/index.php?id=69&oid=149

Haus der Technik: 45127 Essen: 8.10 bis 9.10.2024.
Anmeldung
https://www.hdt.de/strahlenschutzkurs-zum-erwerb-der-fachkunde-beim-betrieb-von-laserbearbeitungsmaschinen-1168

LZH Laser Akademie GmbH Hannover: LZH Laser Akademie GmbH Garbsener Landstrasse 10, D-30419 Hannover,
Termine: 13.6.24 bis 14.6.24 und 4.11.24 bis 5.11.24
Anmeldung
https://www.lzh-laser-akademie.de/de/strahlenschutz/fachkunde-im-strahlenschutz-beim-betrieb-von-ultrakurzpuls-lasern/

 
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